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Laufzeiten

Sonntag 09.00 Uhr
Dienstag 18.30 Uhr
Donnerstag 18.30 Uhr
   
"Walking"-Zeiten
Sonntag 09.00 Uhr
Donnerstag 18.30 Uhr
  
Treffpunkt:
Clubheim
Kolpingstr. 27

Ansprechpartner

Abteilungsleiter

Sabine Staas
Tel.: 0170 4528091

Marina Voss
Tel.: 05465 205543 

Danke für die Teilnahme am 34. Neuenkirchener Kirmeslauf

Liebe Läuferinnen. Läufer und Kinder, liebe Sportinteressierte und aktive Zuschauer, vielen Dank für die Teilnahme am 34. Neuenkirchener Kirmeslauf. Ein besonderer Dank geht an die vielen Helferinnen und Helfer sowie an die Freiwillige Feuerwehr und an unseren Sponsoren – ohne die diese Veranstaltung nicht möglich wäre.

Herzliche Glückwünsche an die Siegerinnen und Sieger


Ergebnisse

Kirmeslauf 2023

Kirmeslauf 2022

Kirmeslauf 2019

Kirmeslauf 2018

Kirmeslauf 2017

Kirmeslauf 2016


Teilnahmebedingungen u. Haftung

Jedermann ist Start berechtigt. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Der Teilnehmer:in erkennt mit seiner Meldung und Teilnahme am Kirmeslauf den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers. Es obliegt den Teilnehmer:innen, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und für einen ausreichenden Trainingszustand zu sorgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer:innen aus dem Rennen zu nehmen, wenn sie in Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen. Die Teilnehmer:innen erklären sich damit einverstanden, dass in der Meldung angegebene personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit dem Kirmeslauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch genutzt und an die Sponsoren und Partner der Veranstaltung weitergegeben werden dürfen.

Die Teilnehmer:innen erklären sich ferner damit einverstanden, dass das von den Teilnehmern beim Kirmeslauf erzielte Laufergebnis (Zielzeiten in Stunden, Minuten, Sekunden) zusammen mit dem Vor- und Nachnamen sowie dem Geburtsjahr, der Vereinszugehörigkeit und/oder dem Wohnort weitergegeben werden darf.


Rechtliche Rahmenbedingungen zu Meldedaten, Ergebnissen und Ranglisten:

“Außerdem sind die von einem Sportverein oder vom Verband ausgerichteten Spiele bzw. Wettkämpfe regelmäßig öffentlich (Ausnahmen bei sog. Randsportarten sind aber denkbar), weshalb hier – als einer der wenigen Ausnahmefälle – § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG als Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der am Spielbetrieb/Wettkampf teilnehmenden Vereinsmitglieder zum Tragen kommt. Dabei ist davon auszugehen, dass die antretenden Sportlerinnen und Sportler wissen und wünschen, dass die Wettkämpfe oder Punktspiele in der Öffentlichkeit ausgetragen werden und darüber auch berichtet wird. Die Veröffentlichungen von Spielergebnissen oder Ranglisten auf Vereins- oder Verbandsebene mit den Namen der Sporttreibenden ist daher auch im Internet nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG zulässig.”

(Öffentlichkeitsarbeit im Verein Vom schwarzen Brett ins Internet, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstr. 5, 30159 Hannover)


 

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