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Sportverein Eintracht Neuenkirchen e.V
Kolpingstraße 27
49586 Neuenkirchen
Tel.: 05465 2900
Email: info(at)eintracht-neuenkirchen.de
Sporthalle an der Schule
Im Hülsen 8
49586 Neuenkirchen
Auszug aus der Vereinssatzung:
§ 13 Der Ehrenrat
1. Der Ehrenrat besteht aus 3 Personen. Seine Mitglieder dürfen kein anderes Amt im Vorstand des Vereins bekleiden. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
2. Der Ehrenrat entscheidet mit bindender Kraft über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins. Soweit der Vorfall mit der Vereinszugehörigkeit im Zusammenhang steht und nicht die Zuständigkeit eines Sportgerichts oder eines Fachverbandes gegeben ist. Er beschließt ferner über den Ausschluss von Mitgliedern gem. § 6.
3. Er tritt auf Antrag jedes Vereinsmitgliedes zusammen und beschießt nach mündlicher Verhandlung, nachdem den Betroffenen Zeit und Gelegenheit gegeben ist, sich wegen der ergebenen Anschuldigungen zu verantworten und zu entlasten.
4. Er darf folgende Strafen verhängen:
a) Verwarnung
b) Verweis
c) Aberkennung der Fähigkeit, ein Vereinsamt zu bekleiden mit sofortiger Suspendierung
d) Ausschluss von der Teilnahme am Sportbetrieb bis zu 2 Monaten
e) Ausschluss aus dem Verein
5. Jede den Betroffenen belastende Entscheidung ist diesem schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Der Ehrenrat hat in seinen Entscheidungen die jeweiligen gültigen Rechtsordnung zu berücksichtigen.
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